Aktualisierte Fassung, Juli 2026 | IRC International Realty, Naples, Florida

Ein Leitfaden durch das amerikanische Steuerrecht. Herausgegeben von IRC International Realty, 3838 Tamiami Trail N., Suite 416, Naples, FL 34103, Tel. (239) 213-4000.

1. Vorwort

Diese Broschüre soll einen Überblick über die steuerlichen Grundlagen in Amerika geben. Es ist nicht unsere Absicht, mit diesem Artikel in irgendeiner Art und Weise beratend tätig zu sein; es sollen allgemeine Informationen vermittelt werden. Insbesondere in steuerlichen und rechtlichen Fragen sind für jeden einzelnen Fall entsprechende Fachleute zu konsultieren. Es ist unser Bestreben, auf mögliche Probleme aufmerksam zu machen. Lösungen für den Einzelfall gehören in die Hände von Spezialisten. Die aufgeführten Tipps und Empfehlungen sind als Anregungen zu verstehen, die nicht unbedingt Allgemeingültigkeit haben.

Achtung: Alle Angaben beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf den Veranlagungszeitraum 2026. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist seit dem 4. Juli 2025 der One Big Beautiful Bill Act (OBBBA, Public Law 119-21), der die Steuersätze der Reform von 2017 (Tax Cuts and Jobs Act, TCJA) dauerhaft festgeschrieben hat. Steuerliche Regelungen können sich gleichwohl jederzeit ändern.

2. Einleitung

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind besser bekannt als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von rund 30 Billionen US-Dollar (2025) sind die USA die größte Volkswirtschaft der Welt. Nach wie vor zieht es zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen nach Amerika. Die Steuerkomponente sollte dabei nicht als alleiniger Entscheidungsträger für eine Verlagerung in die USA herangezogen werden. Die meisten Auswanderer und Investoren erhoffen sich eine geringere Steuerbelastung und ein einfacheres Steuersystem. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über das amerikanische Steuersystem und zieht an geeigneten Stellen den Vergleich zum deutschen Steuerrecht.

3. Grundlagen des Steuerrechts

Das amerikanische Steuersystem ist stark föderalistisch geprägt. Die Verwaltungs- und Ertragshoheiten verteilen sich auf den Bund (Federal Government), die einzelnen Bundesstaaten (States) sowie die lokalen Gebietskörperschaften (Municipalities). Die Besteuerungskompetenz des Bundes ergibt sich aus der Bundesverfassung (Constitution).

Der Bund erhebt insbesondere die Bundeseinkommensteuer, die Bundeskörperschaftsteuer, die Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer sowie Verbrauchssteuern. Die Bundesstaaten erheben je nach Staat eigene Einkommen-, Körperschaft-, Verbrauchs- und Verkehrssteuern sowie Grund- und Vermögenssteuern. Die lokalen Gebietskörperschaften erheben vor allem örtliche Grundsteuern und teilweise örtliche Einkommensteuern.

Da es drei Besteuerungsebenen gibt, kann es zu einer doppelten oder sogar dreifachen Besteuerung kommen. So wird beispielsweise das Einkommen eines in New York City ansässigen Bürgers auf jeder Ebene besteuert. Diese Mehrfachbelastung verstößt, anders als in Deutschland, nicht gegen die Verfassung; einzelne Abzüge (Itemized Deductions) können die Belastung mildern. Wenn Kapitalgesellschaften in mehreren Bundesstaaten tätig werden, kann es zu parallelen Steuerhoheiten kommen; die Zuordnung richtet sich nach Belegenheit (Allocation) und wirtschaftlicher Verursachung (Separate Accounting).

Auf Bundesebene sind das US-Finanzministerium (Treasury Department) und das amerikanische Finanzamt (Internal Revenue Service, IRS) für die Verwaltung der Bundessteuern zuständig. Der IRS wickelt die Steuerangelegenheiten ab und ist dem Finanzministerium untergeordnet; geleitet wird er von einem Commissioner mit fünfjähriger Amtszeit.

4. Rechtsquellen

Zentrale Rechtsquelle ist der Internal Revenue Code (IRC), der aus rund 10.000 Sektionen besteht und alle steuerlich relevanten Bundesgesetze umfasst, ohne die deutsche Trennung nach Einzelsteuergesetzen. Der IRC ist in Titel 26 des United States Code enthalten. Der OBBBA von 2025 hat zahlreiche Vorschriften des IRC dauerhaft neu gefasst.

Zwischen Deutschland und den USA bestehen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf der Ertrags- und Vermögensebene sowie auf der Nachlass- und Schenkungsebene. Sofern ein DBA anzuwenden ist, muss genau geprüft werden, ob und in welchem Umfang Steuern im jeweiligen Land anfallen und ob eine Anrechnung gezahlter Steuern möglich ist. Weitere Rechtsquellen sind die Steuerrichtlinien des Finanzministeriums (Treasury Regulations), Stellungnahmen der Finanzbehörden (Private und Public Rulings) sowie die Steuerrechtsprechung (Judicial Decisions), aus der sich wichtige Grundsätze entwickelt haben.

5. Einkommensteuer

A. Einführung: Der Einkommensteuer unterliegen alle natürlichen Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen. Unterschieden wird zwischen der Bundeseinkommensteuer (Federal Income Tax), der bundesstaatlichen Einkommensteuer (State Income Tax) und lokalen Einkommensteuern. Die Bundeseinkommensteuer sieht einen progressiven Tarif von 10 % bis 37 % vor; diese Sätze gelten durch den OBBBA dauerhaft. Die bundesstaatlichen Sätze liegen zwischen 0 % (z. B. Florida, Texas, Nevada) und über 13 % in Kalifornien. Die Steuer wird im Wege der Selbstveranlagung ermittelt: Der Steuerpflichtige erstellt seine Erklärung, berechnet die Steuer selbst und zahlt den Betrag mit Abgabe der Erklärung. Der IRS führt drei Arten von Prüfungen durch: Correspondence Audit (schriftliche Nachfrage), Office Examination (Prüfung im Finanzamt) und Field Examination (Außenprüfung vor Ort).

B. Persönliche Steuerpflicht: Das amerikanische Steuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter, beschränkter und erweiterter beschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig sind US-Staatsangehörige und Resident Aliens, inländische Personengesellschaften und juristische Personen sowie bestimmte Trusts. Als Resident Alien gilt, wer den Green-Card-Test erfüllt (rechtlich permanenter Aufenthaltsstatus), wer wirksam zur Behandlung als US-Resident optiert hat oder wer den Anwesenheitstest (Substantial Presence Test) erfüllt. Beim Substantial Presence Test werden die Anwesenheitstage des laufenden Jahres voll, die des Vorjahres zu einem Drittel und die des Vorvorjahres zu einem Sechstel addiert. Übersteigt die Summe 183 Tage, entsteht grundsätzlich die unbeschränkte US-Steuerpflicht; diese Formel gilt unverändert. Ausnahmen bestehen unter anderem für Lehrer, Studenten und Personen, die einen engeren Lebensmittelpunkt in einem anderen Staat nachweisen (Closer Connection Exception, Formular 8840). Beschränkt steuerpflichtig sind Nonresident Aliens, ausländische Körperschaften und Personengesellschaften. Für sie gilt das Territorialprinzip: Nur die in den USA erzielten Einkünfte sind steuerpflichtig.

C. Bemessungsgrundlage: Bemessungsgrundlage der Bundeseinkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen (Taxable Income). Ermittlungsschema: Gesamtbetrag der Einnahmen (Gross Income) abzüglich der Ausgaben zur Einkommenserzielung und anderer Abzüge ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte (Adjusted Gross Income, AGI); davon wird entweder der pauschale Standardabzug (Standard Deduction) oder es werden die tatsächlichen sonderausgabenähnlichen Abzüge (Itemized Deductions) abgezogen. Das Ergebnis ist das Taxable Income.

D. Sachliche Steuerpflicht: Sec. 61(a) IRC zählt eine Vielzahl steuerpflichtiger Einnahmen auf; generell stellt nahezu jeder Zufluss eine Einnahme dar. Anders als das deutsche Recht kennt das US-System keine Unterscheidung nach Einkunftsarten, sondern stellt auf die Summe der Einnahmen ab. Dazu zählen unter anderem gewerbliche Einnahmen, Zinsen und Dividenden, Löhne und Gehälter, Mieten und Lizenzen, anteiliges Trust- und Gesellschaftseinkommen, Provisionen und Boni, Renten und Pensionen sowie selbst illegale Gewinne. Für steuerliche Zwecke werden die Einnahmen in zwei Gruppen eingeordnet: normale Einkünfte (Ordinary Income), die nach dem Tarif besteuert werden, und Veräußerungsgewinne (Capital Gains) mit eigenen Steuersätzen.

E. Ausgaben zur Einkommenserzielung: Grundsätzlich sind alle Aufwendungen abziehbar, die im Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung stehen. Für Betriebsausgaben gilt derselbe Grundsatz wie nach § 4 Abs. 4 EStG. Einschränkungen bestehen nach Sec. 274 IRC unter anderem für Reisekosten, Geschenke, Kfz-Kosten sowie Bewirtungs- und Verpflegungskosten (nur zu 50 % abziehbar); Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nur im Rahmen der Abschreibung abziehbar. Besonderheit bei Vermietungseinkünften: Halten Sie sich mehr als 14 Tage pro Jahr (oder mehr als 10 % der Vermietungstage) selbst in der Immobilie auf, wird diese als Wohnsitz und nicht als Investitionsobjekt angesehen; die Ausgaben sind dann nur bis zur Höhe der anteiligen Bruttoeinnahmen abziehbar.

F. Verlustabzug und Verlustvortrag: Nettobetriebsverluste (Net Operating Losses) können nach geltendem Recht grundsätzlich nicht mehr zurückgetragen, dafür aber zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden; der Abzug ist auf 80 % des Einkommens des jeweiligen Jahres begrenzt. Bei der Verrechnung wird zwischen passiven und aktiven Einkünften unterschieden: Passive Verluste können grundsätzlich nur mit passiven Gewinnen verrechnet werden. Vermietungseinkünfte zählen zu den passiven Einkünften; hier gilt eine Sonderregel, nach der bei aktiver Mitwirkung bis zu $ 25.000 Verluste mit aktiven Einkünften verrechnet werden können, sofern das modifizierte Bruttoeinkommen unter $ 100.000 liegt. Zwischen $ 100.000 und $ 150.000 wird dieser Betrag schrittweise abgeschmolzen.

G. Standardabzug oder Itemized Deductions: Vom Gesamtbetrag der Einkünfte wird entweder der pauschale Standardabzug oder es werden die tatsächlichen Kosten abgezogen. Standard Deduction 2026: Einzelveranlagung (Single) $ 16.100; Zusammenveranlagung (Married Filing Jointly) $ 32.200; getrennte Veranlagung (Married Filing Separately) $ 16.100; Haushaltsvorstand (Head of Household) rund $ 24.150. Für Steuerpflichtige ab 65 Jahren und für Blinde erhöht sich der Standardabzug um Zusatzbeträge. Bei den Itemized Deductions können insbesondere geltend gemacht werden: nicht betrieblich gezahlte staatliche und lokale Steuern (SALT), deren Abzugsgrenze der OBBBA ab 2025 von $ 10.000 auf $ 40.000 angehoben hat, Hypothekenzinsen auf Anschaffungsdarlehen bis zu einer Darlehenshöhe von $ 750.000, medizinische Aufwendungen (soweit sie 7,5 % des AGI übersteigen) sowie gemeinnützige Spenden (bis zu 60 % des AGI für Barspenden).

H. Veranlagungsformen: Wie in Deutschland wird zwischen verschiedenen Veranlagungsformen unterschieden: Einzelveranlagung (Single), Haushaltsvorstand (Head of Household), Zusammenveranlagung (Married Filing Jointly), getrennte Veranlagung (Married Filing Separately) und Witwe(r) mit abhängigem Kind (Qualifying Surviving Spouse). Gleichgeschlechtliche Ehen werden seit der Supreme-Court-Entscheidung Obergefell v. Hodges (2015) bundesweit anerkannt.

I. Steuersätze 2026: Der Tarif verläuft progressiv mit sieben Stufen: 10 %, 12 %, 22 %, 24 %, 32 %, 35 % und 37 %. Der Spitzensteuersatz von 37 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von $ 640.600 (Einzelveranlagung) bzw. $ 768.700 (Zusammenveranlagung); die übrigen Tarifstufen werden jährlich an die Inflation angepasst. Diese Sätze gelten nur für laufende Einkünfte (Ordinary Income). Langfristige Kapitalgewinne (Haltedauer über ein Jahr) werden begünstigt besteuert: 2026 gilt für Einzelveranlagte der Satz von 0 % bis $ 49.450, von 15 % bis $ 545.500 und von 20 % darüber; bei Zusammenveranlagung gelten entsprechend höhere Grenzen. Zusätzlich kann auf Netto-Kapitalerträge eine Net Investment Income Tax (NIIT) von 3,8 % erhoben werden, wenn das modifizierte bereinigte Bruttoeinkommen $ 200.000 (Single) bzw. $ 250.000 (Zusammenveranlagung) übersteigt.

J. Freibeträge: Der persönliche Freibetrag (Personal Exemption) beträgt dauerhaft $ 0; im Gegenzug wurde der Standardabzug deutlich erhöht. Für Kinder unter 17 Jahren können Eltern einen Child Tax Credit von rund $ 2.200 pro Kind (Stand 2026, inflationsindexiert) in Anspruch nehmen; der Credit wird ab einem AGI von $ 200.000 (Single) bzw. $ 400.000 (Zusammenveranlagung) schrittweise reduziert.

K. Steuererklärungspflicht: Ob eine US-Einkommensteuererklärung abzugeben ist, hängt von der Steuerpflicht, der Höhe der Einnahmen, der Veranlagungsform und dem Alter ab. Die Abgabepflicht orientiert sich im Wesentlichen am Standardabzug: 2026 grundsätzlich ab Einkünften von $ 16.100 (Single) bzw. $ 32.200 (Zusammenveranlagung); bei getrennter Veranlagung besteht die Pflicht bereits ab $ 5. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

L. Abgabe- und Zahlungsfristen: Die Einkommensteuererklärung (Formular 1040) für unbeschränkt Steuerpflichtige ist am 15. April des Folgejahres fällig; fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Ein Nonresident Alien ohne US-Lohneinkünfte muss die Erklärung (Formular 1040-NR) bis zum 15. Juni abgeben. Fristverlängerungen können mit Formular 4868 beantragt werden. Vorauszahlungen sind zu leisten, wenn die verbleibende Steuerschuld $ 1.000 übersteigt; sie sind am 15. April, 15. Juni, 15. September und 15. Januar fällig. Um Zuschläge zu vermeiden, müssen grundsätzlich mindestens 90 % der Jahressteuer vorausgezahlt werden.

M. Steuernummer: Natürliche Personen geben ihre Steuererklärung unter der Social Security Number (SSN) ab. Wer keine SSN erhalten kann, beantragt beim IRS mit Formular W-7 eine Individual Taxpayer Identification Number (ITIN).

N. Zinsen, Zuschläge und Strafen: Der IRS sanktioniert deutlich härter als deutsche Finanzämter. Für verspätete Zahlungen werden Zinsen in Höhe des vierteljährlich angepassten Zinssatzes für kurzfristige Bundeskredite zuzüglich 3 Prozentpunkten berechnet. Bei versäumter Abgabe der Steuererklärung fallen 5 % der Steuerschuld pro Monat an, maximal 25 %. Bei Steuerhinterziehung droht eine Strafe von 75 % der Steuerschuld; bestimmte Meldeverstöße können mit sehr hohen Geldbußen geahndet werden.

O. Betriebsprüfung: Es werden vergleichsweise wenige Prüfungen durchgeführt. Die Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Einreichung der Steuererklärung; sie verlängert sich auf sechs Jahre, wenn mehr als 25 % des Einkommens nicht erklärt wurden. Bei Steuerhinterziehung oder Nichtabgabe gibt es keine Verjährung. Die Erhebung festgesetzter Steuern kann zehn Jahre lang betrieben werden.

P. Rechtsbehelfsverfahren: Ein Einspruchsverfahren wie im deutschen Steuerrecht gibt es nicht. Weicht der IRS von der erklärten Steuerschuld ab, folgt ein gestuftes Verfahren: 1. Verhandlungen mit dem Prüfer, 2. verwaltungsinternes Rechtsbehelfsverfahren (IRS Appeals), 3. gerichtliche Verfahren vor dem United States Tax Court, dem Federal District Court oder dem United States Court of Federal Claims.

Q. Beschränkte Steuerpflicht: Beschränkt Steuerpflichtige unterscheiden zwei Einkunftskategorien: FDAP-Einkünfte (Fixed or Determinable, Annual or Periodic Income aus US-Quellen) wie Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren und, ohne entsprechende Option, Vermietungseinkünfte, sowie Effectively Connected Income aus einer in den USA ausgeübten gewerblichen Tätigkeit. FDAP-Einkünfte unterliegen grundsätzlich einer Quellensteuer von 30 %, die durch das DBA reduziert werden kann.

R. Spezialthema Vermietungseinkünfte: Wird die Immobilie mehr als 14 Tage oder mehr als 10 % der Vermietungsdauer selbst genutzt, gilt sie steuerlich als Wohnsitz mit eingeschränkter Abzugsfähigkeit der Aufwendungen; bei geringerer Eigennutzung gilt sie als Kapitalanlage (Investment Property) mit voller Abzugsfähigkeit. Tipp: Als beschränkt Steuerpflichtiger sollten Sie bei Vermietungseinkünften die Behandlung als Effectively Connected Income wählen (sogenannte Net Election nach Sec. 871(d) IRC, dokumentiert gegenüber dem Verwalter mit Formular W-8ECI), um die Aufwendungen abziehen zu können. Ohne diese Wahl werden 30 % Quellensteuer auf die Bruttoeinnahmen erhoben.

S. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA: Das DBA regelt, welcher Staat die Besteuerungshoheit hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird: in Deutschland entweder durch die Freistellungsmethode (die Einkünfte werden freigestellt, gegebenenfalls mit Progressionsvorbehalt) oder durch die Anrechnungsmethode (die im Ausland gezahlte Steuer wird angerechnet).

6. Körperschaftsteuer

Der US-Körperschaftsteuer unterliegen Corporations sowie Gesellschaften, die im Check-the-Box-Verfahren zur Körperschaftsbesteuerung optiert haben. Der Steuersatz beträgt seit 2018 einheitlich 21 % und gilt dauerhaft für alle Unternehmensgrößen. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Domestic Corporations mit ihrem Welteinkommen; beschränkt steuerpflichtig sind ausländische Gesellschaften mit ihren US-Einkünften. Die Körperschaftsteuererklärung (Formular 1120) ist bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr bis zum 15. April des Folgejahres einzureichen; Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig. Pass-Through-Gesellschaften (S-Corporations, Partnerships, Einzelunternehmen) können weiterhin den Qualified-Business-Income-Abzug von bis zu 20 % (Sec. 199A IRC) geltend machen, durch den OBBBA nunmehr dauerhaft. Ebenfalls dauerhaft gilt die 100%ige Sofortabschreibung (Bonus Depreciation) für begünstigte Wirtschaftsgüter.

7. Substanzsteuern

A. Grundsteuer (Property Tax): Die US Property Tax entspricht in etwa der deutschen Grundsteuer, wird jedoch von den Counties und weiteren lokalen Körperschaften erhoben. Sie ist jährlich fällig und bemisst sich nach dem vom Property Appraiser festgelegten Schätzwert (Assessed Value). In Collier County (Naples, Marco Island) beträgt die Gesamtbelastung derzeit rund 1,0 bis 1,2 % des Assessed Value, je nach Distrikt. Anwohner mit Hauptwohnsitz in Florida können eine Homestead Exemption von bis zu $ 50.000 beanspruchen; ausländischen Eigentümern ohne ständigen Wohnsitz steht diese nicht zu. Achtung: Wird die Grundsteuer nicht rechtzeitig bezahlt, drohen hohe Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall die Zwangsverwertung über Tax Certificates. Teilen Sie den Behörden bei Umzug rechtzeitig Ihre neue Adresse mit.

B. Franchise Tax: Eine Reihe von Bundesstaaten erhebt eine Franchise Tax als Gegenleistung für das Recht, in diesem Staat Geschäfte zu betreiben. Florida erhebt keine Franchise Tax, wohl aber Staaten wie Texas, Delaware und Kalifornien.

C. Vermögenssteuer: Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer; auf Ebene der Bundesstaaten und Counties wird bewegliches und unbewegliches Vermögen teilweise über Property Taxes erfasst.

8. Verkehrs- und Verbrauchssteuern

A. Umsatzsteuer (Sales Tax): Es gibt keine bundeseinheitliche Umsatzsteuer. Die meisten Bundesstaaten erheben eine Sales Tax auf den Verkauf von Waren und bestimmte Dienstleistungen; die Sätze variieren je nach Staat und Gemeinde zwischen 0 % und über 10 %. In Florida beträgt die Sales Tax 6 %; in Collier County wird derzeit kein zusätzlicher lokaler Aufschlag (Surtax) erhoben. Die frühere Sales Tax auf Gewerbemieten wurde in Florida zum 1. Oktober 2025 vollständig abgeschafft.

B. Use Tax: Die Use Tax ergänzt die Sales Tax und wird auf Waren erhoben, die in einem Staat verwendet werden, in dem keine Sales Tax gezahlt wurde.

C. Verbrauchssteuern (Excise Taxes): Diese werden auf bestimmte Waren wie Kraftstoffe, Tabak, Alkohol und Flugtickets auf Bundes- wie auf Staatsebene erhoben.

9. Touristensteuer

Die Touristensteuer (Tourist Development Tax) ist eine von den Counties erhobene Steuer auf Einnahmen aus der kurzzeitigen Vermietung von Wohnraum (in der Regel bei Mietdauern unter sechs Monaten). In Collier County beträgt sie 5 % und wird zusätzlich zur Sales Tax von 6 % erhoben. Auf Kurzzeitvermietungen entfallen somit insgesamt 11 % Abgaben. Anmeldung und Abführung erfolgen laufend bei den zuständigen Behörden. Achtung: Bei Verspätung drohen empfindliche Strafen; die Behörden für Sales Tax und Touristensteuer tauschen Informationen aus.

10. Kapitalgewinnsteuer

Kapitalgewinne (Capital Gains) entstehen bei der Veräußerung von Vermögenswerten. Kurzfristige Gewinne (Haltedauer bis zu einem Jahr) werden als Ordinary Income mit bis zu 37 % besteuert; langfristige Gewinne unterliegen den begünstigten Sätzen von 0 %, 15 % oder 20 % (siehe Abschnitt 5 I), gegebenenfalls zuzüglich 3,8 % NIIT. Auf wiedereingebrachte Gebäudeabschreibungen (Depreciation Recapture) wird ein Satz von bis zu 25 % erhoben.

FIRPTA (Foreign Investment in Real Property Tax Act): Bei der Veräußerung von US-Immobilien durch ausländische Personen muss der Käufer grundsätzlich 15 % des Bruttoverkaufspreises als Quellensteuer einbehalten. Bei Kaufpreisen zwischen $ 300.000 und $ 1.000.000 reduziert sich der Satz auf 10 %, wenn der Käufer die Immobilie selbst nutzen wird; unter $ 300.000 kann die Einbehaltung bei Eigennutzung des Käufers ganz entfallen. Mit Formular 8288-B kann vorab eine Reduzierung auf die voraussichtlich tatsächlich geschuldete Steuer beantragt werden. Tipp: Haben Sie eine Immobilie zu Investitionszwecken gekauft (z. B. Bauland), sollten Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben, damit die auflaufenden Kosten wie Grundsteuern steuerlich erfasst und beim Verkauf genutzt werden können.

11. Erbschaft- und Schenkungssteuer

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer kann vom Bund und von einzelnen Bundesstaaten erhoben werden; Florida erhebt keine eigene Erbschaftsteuer. Auf Bundesebene unterliegen US-Bürger und Resident Aliens mit ihrem Weltvermögen der Nachlasssteuer; bei Nonresident Aliens beschränkt sich die Besteuerung auf das in den USA belegene Vermögen. Freibeträge 2026: Der Lebenszeitfreibetrag (Lifetime Exemption) beträgt seit dem OBBBA dauerhaft $ 15.000.000 pro Person (jährlich inflationsindexiert); der jährliche Schenkungsfreibetrag (Annual Exclusion) beträgt $ 19.000 pro Empfänger; an einen Ehegatten ohne US-Staatsbürgerschaft können jährlich bis zu $ 194.000 steuerfrei übertragen werden. Für Nonresident Aliens gilt bei der Nachlasssteuer lediglich ein Freibetrag von $ 60.000; das deutsch-amerikanische Erbschaftsteuer-DBA gewährt jedoch einen anteiligen Freibetrag im Verhältnis des US-Vermögens zum Weltvermögen sowie einen Ehegattenabzug. Der Spitzensteuersatz beträgt 40 %. Für Übertragungen zwischen US-Ehegatten gilt ein unbegrenzter Ehegattenabzug (Unlimited Marital Deduction); bei einem nicht amerikanischen Ehegatten kann ein Qualified Domestic Trust (QDOT) eingesetzt werden.

12. Sondersteuern

A. Alternative Minimum Tax (AMT): Die AMT stellt sicher, dass Besserverdienende einen Mindeststeuerbetrag zahlen. Die Sätze betragen 26 % und 28 %; die Freibeträge 2026 belaufen sich auf $ 90.100 (Single) bzw. $ 140.200 (Zusammenveranlagung).

B. Accumulated Earnings Tax: Strafsteuer von 20 %, wenn ein Unternehmen Gewinne über den Freibetrag von $ 250.000 ($ 150.000 bei Personal Service Corporations) hinaus thesauriert, statt sie auszuschütten.

C. Personal Holding Company Tax: 20 % auf nicht ausgeschüttetes Einkommen von Gesellschaften, an denen fünf oder weniger natürliche Personen mehr als 50 % halten und die überwiegend passive Einkünfte erzielen.

D. Branch Taxes: Für ausländische Gesellschaften mit US-Betriebsstätten gelten die Branch Profits Tax (30 %, durch DBA regelmäßig auf 5 % reduzierbar) und die Branch Level Interest Tax (30 %, ebenfalls durch DBA reduzierbar).

13. Gesellschaftsformen in Amerika

Das Gesellschaftsrecht ist föderalistisch geprägt; die Gründung erfolgt im jeweiligen Bundesstaat. Delaware ist wegen seiner unternehmensfreundlichen Gesetze und des spezialisierten Court of Chancery ein beliebter Gründungsort.

A. Einzelunternehmer (Sole Proprietorship): unbeschränkte Haftung; die Einkünfte werden in der persönlichen Steuererklärung (Schedule C) erfasst.

B. Personengesellschaften: Die General Partnership entspricht der OHG (alle Partner haften unbeschränkt und solidarisch), die Limited Partnership der KG (mindestens ein unbeschränkt haftender General Partner, daneben beschränkt haftende Limited Partners).

C. Kapitalgesellschaften: Die C-Corporation ist eine eigenständige juristische Person mit 21 % Körperschaftsteuer; Ausschüttungen werden beim Anteilseigner nochmals besteuert (Doppelbesteuerung). Die S-Corporation wird nicht auf Unternehmensebene besteuert. Gewinne und Verluste fließen an die Gesellschafter durch; zulässig sind maximal 100 US-ansässige natürliche Personen und nur eine Aktiengattung, ausländischen Gesellschaftern steht die Wahl nicht offen. Die Limited Liability Company (LLC) ist eine Hybridform: beschränkte Haftung wie eine Corporation, steuerlich aber flexibel als Disregarded Entity, Partnership oder Corporation zu behandeln (Check-the-Box).

14. Steuerliche Einordnung der Gesellschaftsformen

Die steuerliche Einordnung hängt von der Gesellschaftsform ab; seit 1997 gilt für berechtigte Körperschaften das Check-the-Box-Wahlrecht. Überblick: Sole Proprietorship mit Einkünften in der persönlichen Steuererklärung (Schedule C, Form 1040); General und Limited Partnership als Pass-Through, Gewinne und Verluste bei den Partnern (Form 1065); C-Corporation mit eigenständiger Besteuerung von 21 % (Form 1120); S-Corporation als Pass-Through (Form 1120-S); Einpersonen-LLC wahlweise als Disregarded Entity oder Corporation (Schedule C oder Form 1120); Mehrpersonen-LLC wahlweise als Partnership oder Corporation (Form 1065 oder Form 1120).

Schlussbetrachtung

Diese Broschüre soll Ihnen einen ersten Überblick über das amerikanische Steuersystem geben. Das US-Steuerrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen, zuletzt grundlegend durch den One Big Beautiful Bill Act vom 4. Juli 2025. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte stets einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten US-Steuerberater (CPA) oder Anwalt. Gerne vermittelt Ihnen IRC International Realty Kontakte zu qualifizierten Fachleuten.

Änderungsprotokoll: Aktualisierung Juli 2026

  • Alle Angaben vom Veranlagungszeitraum 2025 auf 2026 umgestellt; One Big Beautiful Bill Act (OBBBA, 4. Juli 2025) als dauerhafte Rechtsgrundlage der TCJA-Sätze ergänzt.
  • Standardabzug auf $ 16.100 / $ 32.200 (2026) aktualisiert; Spitzensteuersatz-Grenzen 2026 ($ 640.600 / $ 768.700) eingearbeitet; detaillierte 2025-Tariftabellen durch inflationsindexierte 2026-Angaben ersetzt.
  • Kapitalertragsgrenzen 2026 (0 % bis $ 49.450, 15 % bis $ 545.500, 20 % darüber) sowie 3,8 % NIIT aktualisiert.
  • SALT-Abzugsgrenze von $ 10.000 auf $ 40.000 (OBBBA) korrigiert; QBI-Abzug und 100 % Bonusabschreibung als dauerhaft vermerkt.
  • Erbschaft-/Schenkungsteuer: Lebenszeitfreibetrag $ 15 Mio. (2026, permanent), Annual Exclusion $ 19.000, Nicht-US-Ehegatten $ 194.000; Hinweis auf anteiligen DBA-Freibetrag für Nonresident Aliens ergänzt.
  • Verlustabzug an geltendes Recht angepasst (kein Rücktrag, unbegrenzter Vortrag mit 80 %-Grenze); Festsetzungsverjährung auf 3/6 Jahre korrigiert.
  • Florida-Angaben aktualisiert: Abschaffung der Sales Tax auf Gewerbemieten zum 1. Oktober 2025, Collier County derzeit ohne Surtax, Kurzzeitvermietung insgesamt 11 % (6 % + 5 %).
  • FIRPTA-Darstellung präzisiert (15 % / 10 % / Befreiung, Formular 8288-B); AMT-Freibeträge 2026 ($ 90.100 / $ 140.200) aktualisiert.